Und dann war da noch ….

In einer Mietwohnung zu wohnen ist für beide Vertragsparteien so eine Sache. Der Vermieter hat häufig Ärger, weil der Mieter sich nicht um die Mietwohnung in dem Maße kümmert wie er es gerne hätte oder die Miete bleibt rückständig.

Beim Mieter ist es andersherum und er muss mit dem Vermieter um Reparaturen oder Kostenübernahmen kämpfen.

Für beide Vertragsparteien kann es aber auch entspannt laufen, zumindest wenn man mich als Mieter hat. Ich bin in der Regel anspruchslos, repariere kleine Dinge direkt ohne beim Vermieter das Geld einzufordern und halte das Mietobjekt in Schuß.

Nach meinem Auszug aus Kieselbronn habe ich nun nach elf Monaten das Übernahmeprotokoll bekommen und aus diesem geht hervor, dass ich die Wohnung damals mit folgenden Mängeln verlasssen habe:

  • Herd und Dunstabzugshaube ungeputzt
  • Badezimmer ungeputzt
  • Bodenleisten und Boden verklebt
  • Fenster und Balkon ungeputzt
  • ungesäuberte Steckdosen
  • ungesäuberte Heizungen
  • ungesäuberter Keller

Ok, Sauberkeit mag Ansichtssache sein. Damals hatte ich fleissige Helferinnen an der Hand, die die Wohnung sogar nochmals durchgewischt hatten. Auch im Bad wurde gereinigt und ich war zu einem zweiten Termin nochmals dort, um mit Chlorreiniger den damals gewünschten Reinigungsarbeiten nachzukommen. Der Keller wurde besenrein gemacht und die Fenster wurden tatsächlich nicht geputzt, was jedoch auf Grund des Frühlings auch nicht wirklich möglich war. Als ich in die Wohnung einzog, musste ich die Wohnung zweimal komplett reinigen, da mein Vermieter beim Einzug nicht geputzt hatte und vier Wochen später in jedem Zimmer neue Fenster einbauen ließ.

Ein weiterer Punkt ist eine angeblich wegen Nichtlüftung des Badezimmers ruinierte Decke. Das Fenster stand, wie auch in meiner aktuellen Wohnung, in der Kippfunktion, da ich den beim Duschen entstehenden Wasserdampf nicht im Bad brauchen kann.

Was aber das Fass zum Überlaufen brachte ist die Behauptung, dass ich aus der Wohnung Gegenstände entwendet haben soll. Dies ist eine Frechheit die einmalig ist, noch nie habe ich jemanden bestohlen.

Auf jeden Fall wurde mir nun eine Rechnung über knapp 400 Euro präsentiert, die ich doch freundlicherweise nachzahlen soll.

Liebe ehemaligen Vermieter: Nein, ich werde diesen Betrag nicht nachzahlen. Und nein, ich werde auch nicht auf mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2010 verzichten. Statt dessen werde ich einen netten, höflichen aber bestimmten Kurzbrief schreiben und alles weitere wird sich klären.

Ich hatte damals schon ein ungutes Gefühl und habe zum Glück eine Mieterrechtsschutz-Versicherung abgeschlossen.

Sascha

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